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Überforderung einer Alleinerziehenden

Die engagierte Sozialarbeiterin Frau Sch. meldet sich im Kinderschutz-zentrum: Sie habe seit einiger Zeit mit einer Familie Kontakt, nachdem eine Gefährdungsmeldung vom Krankenhaus eingelangt sei. Die Mutter sei psychisch krank und lebe mit ihren drei Kindern – einer Tochter (16) aus erster Ehe, welche gerade eine Lehre begonnen hätte, und zwei Buben im Alter von 7 und 5 Jahren aus einer weiteren Beziehung. Die Mutter zeige sich kooperativ, sei aber aufgrund ihrer Erkrankung schnell mit der Erziehung und Versorgung der Kinder überfordert. Deshalb wurde von der Kinder- und Jugendhilfe eine Unterstützung für die Mutter innerhalb der Familie organisiert. Für die Buben hätte sie nun gerne einen Therapieplatz, das sei nach einer diagnostischen Abklärung empfohlen worden.

Das Prozedere – Zusammenarbeit mit der KJH

Beim Erstgespräch mit der Sozialarbeiterin Frau Sch., der Kindesmutter, der Familienhilfe und zwei Beratern des Kinderschutzzentrums soll sich herauskristallisieren, welches Angebot für welches Kind sinnvoll ist. Es gilt, die Ziele und Wünsche der Mutter zu erfahren und die Beobachtungen der Familienbetreuung mit einzubeziehen. Auch die Vorstellungen der Kinder- und Jugendhilfe als fallführende Organisation werden eingearbeitet.

Danach wird ein Termin für ein sogenanntes Verlaufsgespräch in etwa drei Monaten vereinbart. Mit der Mutter wird besprochen, wie sie ihre Kinder auf den Termin mit dem Kinderschutzzentrum vorbereiten kann. Üblicherweise findet der erste Kontakt mit den Kindern gemeinsam mit der Mutter statt, weitere Termine erfolgen im Einzelsetting. Für den Kennenlernprozess sind wöchentliche Einheiten (50 Min.) vorteilhaft. Regelmäßiger Kontakt und Austausch (für einen kontinuierlichen Informationsfluss) mit der Mutter und dem Helfersystem ist ein wesentliches Kriterium unserer Leitlinien.

 
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