§95 Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach Abs. 1A AussStrG

Unsere Beratungsinhalte beziehen sich auf die Qualitätsstandards und Empfehlungen des Bundesministeriums für Familie und Jugend.


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Telefonische Beratung und Terminvereinbarung
Montag und Dienstag 10.00 - 12.00
Mittwoch 14.00 - 16.00
Donnerstag und Freitag 10.00 - 12.00
Formen von Gewalt

Gewalt in jeglicher Form ist immer Unrecht und strafbar. Dennoch findet sie in allen Gesellschaftsschichten und in jedem Lebensalter statt ...

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KINDER UND DEREN SCHUTZ
STEHEN IM ZENTRUM UNSERES HANDELNS
 

Im Zentrum unseres Handelns steht der Einsatz für Gewaltfreiheit (körperlich, sprachlich, strukturell) in Erziehung und Beziehung. Auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention und des § 138 ABGB steht das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Wir stellen uns parteilich an die Seite der Kinder, wobei dem Schutz ihrer körperlichen und seelischen Integrität höchste Priorität zukommt.

Ziel ist es, Eltern, Kindern und Jugendlichen deren eigene Kompetenzen und Ressourcen bewusst zu machen, um sich gesund zu entwickeln und zukünftigen Herausforderungen gestärkt zu begegnen.

 
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WIR BEDANKEN UNS BEI UNSEREN SPONSOREN UND FÖRDERERN
 
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